Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bandolution André Vois (im Folgenden Bandolution genannt) erfolgen, auch soweit bei künftigen Geschäftsbeziehungen eine ausdrückliche Bezugnahme unterbleibt, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Firma Bandolution ausdrücklich (und schriftlich) anerkannt werden.
2) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, insbesondere die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1) Die Angebote der Firma Bandolution sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes anzusehen und deshalb freibleibend. Sämtliche Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma Bandolution (sofern anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde).
2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, bestimmte Qualitätsanforderungen an das Material oder Druckbild oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der Besteller eine exakte Beachtung von Daten, Maßen, Funktionen o. Ä. wünscht, ist er verpflichtet, uns auf diese Notwendigkeit und auf etwaige für uns nicht erkennbare Folgen einer Abweichung ausdrücklich hinzuweisen.

§ 3 Preise

1) Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die Firma Bandolution an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Bandolution genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2) Verpackung und Transportkosten werden in Höhe des angefallenen Aufwandes berechnet, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

1) Die von der Firma Bandolution genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich andere vereinbart wurden. Maßgebend für den Umfang der geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der Firma Bandolution.
2) Die Firma Bandolution erbringt ihre Lieferungen und Leistungen auf der Basis der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen. Das gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Lieferung oder Leistung für das Ausland bestimmt ist. Die Firma Bandolution ist nicht verpflichtet, sich über etwa abweichende gesetzliche oder sonstige Vorschriften am Bestimmungsort zu informieren oder solchen Vorschriften Rechnung zu tragen, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
3) Die Firma Bandolution ist bemüht, die vereinbarten Lieferfristen, die frühestens mit der Erteilung der letzten Ausführungsanweisungen des Bestellers beginnen, einzuhalten. Für Leistungsverzögerungen wird keine Haftung übernommen, sofern die Verzögerung nicht von der Firma Bandolution vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beruht die Verzögerung auf Produktions- ausfällen oder Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, die die Firma Bandolution oder ihre Lieferanten oder Unterlieferanten infolge höherer Gewalt erleiden, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Liefertermin infolge solcher oder ähnlicher Ereignisse um mehr als 60 Tage überschritten wird.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager der Firma Bandolution verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma Bandolution unmöglich wird, erfolgt der Gefahrübergang auf den Auftraggeber mit der Meldung der Versandbereitschaft.

§ 6 Gewährleistung

1) Die gelieferte Ware ist, wenn sie nicht mehr als unerhebliche Mängel aufweist, vom Besteller anzunehmen. Beschädigte oder unvollständige Lieferungen dürfen dem Beförderer erst nach schriftlicher Bestätigung des Schadens oder Mangels abgenommen werden.
2) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Eventuell festgestellte Mängel müssen der Firma Bandolution sofort schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkannt werden können, müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
3) Eine Garantie für die Eignung der gelieferten Waren zu ihrem vorgesehenen Zweck kann nicht übernommen werden. Der Besteller ist insbesondere bei der Lieferung von Haftetiketten, Banderolen dazu angehalten, eigene Klebeversuche durchzuführen und die Beständigkeit des Druckbildes gegenüber verschiedener infrage kommender Medien zu überprüfen.
4) Bei berechtigten Beanstandungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Bei Gütemängeln ist der Käufer verpflichtet, die beanstandete Ware der Firma Bandolution zurückzugewähren. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus ausdrücklicher Eigenschaftszusicherung. Geringe übliche Abweichungen in Größe, Farbe, Klebstoff- und Papierqualität sowie der sonstigen Ausführung bilden keinen Grund zur Beanstandung. Ohne schriftliches Einverständnis der Firma Bandolution darf beanstandete Ware nicht weiterverarbeitet werden.
5) Die Firma Bandolution übernimmt für Inhalte oder inhaltliche Fehler ihrer Druckerzeugnisse keine Haftung. Das betrifft auch Folgeschäden, die aus der Verwendung der Druckerzeugnisse resultieren.

§ 7 Korrekturabzüge und Auftragsänderungen

1) Korrekturabzüge werden nach Vereinbarung zugeschickt. Änderungen, die erst nach Rücksendung des Korrekturabzuges vorgenommen werden müssen, werden nach der erforderlichen Satzzeit in Rechnung gestellt. Für vom Besteller übersehene Druckfehler übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Wird der Auftrag nicht erteilt, werden notwendige Entwürfe, Werkzeuge, Vorarbeiten usw. berechnet.
2) Die Rechte an Entwürfen, Reinzeichnungen, Klischees, Lithos, Filmen, Werkzeugen usw. verbleiben auch nach Bezahlung bei der Firma Bandolution.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen die Firma Bandolution jetzt oder künftig zustehen, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum (Vorbehaltsware) des Verkäufers, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. 3) und 5) an die Firma Bandolution übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
3) Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer ab.
4) Der Käufer darf die abgerechneten Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit möglichen Widerruf des Verkäufers einziehen. Eingezogene Beträge in diesem Sinne gehen sofort in das Eigentum des Verkäufers über. Soweit die Forderungen der Firma Bandolution fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an die Firma Bandolution abzuführen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer auf keinen Fall berechtigt.
5) Auf Verlangen der Firma Bandolution ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung eines Verkaufs unverzüglich anzuzeigen.
6) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zugunsten Dritter ist ohne Einverständnis der Bandolution ausgeschlossen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

1) Sofern nichts anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar entsprechend den auf unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Zahlungsbedingungen – Fälligkeit netto: 14 Tage.
2) Sind keine Zahlungsbedingungen getroffen, sind Abschlagszahlungen in Höhe von 50% des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung einschließlich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
3) Erfolgen Teillieferungen oder Teilabnahmen, so sind wir berechtigt, diese Teillieferungen oder Teilleistungen als Teilschlussrechnung abzurechnen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Kempen.
2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Kempen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 11 Lohnarbeit für Kunden

Lohnarbeit für Kunden wird bestmöglichst ausgeführt. Es besteht keine Garantie für entstehenden Verlustanteil. Die Firma Bandolution haftet außer bei Vorsatz in keinem Falle.

§ 12 Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen von Banderolen und Etiketten bis zu 10 % sind zulässig.

§ 13 Schadensersatz

Bei verspäteter oder mangelhafter Lieferung, bei Schlechterfüllung und in sonstigen Fällen im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sind die Firma Bandolution und ihre Arbeitnehmer zum Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens nicht verpflichtet. Unberührt davon bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 14 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.